Lärmsanierung Malters: Inakzeptable Verzögerung

Im Oktober werden seit der ersten Planauflage für ein Lärmschutzprojekt in Malters zehn Jahre vergangen sein – und noch immer wartet Malters auf eine Temporeduktion für mehr Sicherheit und weniger Lärm im Dorfkern. Obwohl seit Jahren alle notwendigen Abklärungen mit positivem Resultat abgeschlossen sind, weigert sich der Kanton im Widerspruch zum geltenden Recht Tempo 30 auf der Kantonsstrasse zu bewilligen. In einem offenen Brief fordern der VCS Luzern, Ortsparteien, Bürgergruppen und Privatpersonen aus Malters vom Regierungsrat ein rasches Handeln.

Am 8. Oktober 2024 werden seit Start der öffentlichen Auflage des Lärmschutzprojekts Malters genau zehn Jahre vergangen sein und noch immer warten die rund 900 lärmbetroffenen AnwohnerInnen an den Kantonsstrassen in Malters auf Massnahmen, um den gesundheitsschädigenden Lärm zu senken. Und das, obwohl der Lärm in Malters über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten liegt und obwohl die in der Lärmschutzverordnung gesetzte Frist nach einer Verlängerung Ende März 2018 definitiv abgelaufen ist. Seit 2020 liegen zudem alle für eine Temporeduktion notwendigen Gutachten vor – und trotzdem weigert sich der Kanton Luzern, dies umzusetzen; er lässt das Lärmschutzprojekt Malters schlicht in der Schublade ruhen. Diese Rechtsverzögerung ist politisch unhaltbar und juristisch unzulässig.

Nach der Auflage des Lärmschutzprojekts von 2014, in dem der Kanton keine lärmsenkenden Massnahmen vorgesehen hatte, hatte der VCS Luzern in einer Einsprache die Prüfung von Tempo 30 gefordert. Die IG Malters hatte 2019 mit einer Petition nachgedoppelt. Der Gemeinderat von Malters seinerseits hatte sich bereits 2014 offen gezeigt für eine Temporeduktion und entsprechend die spätere Petition der IG Malters begrüsst. Im letzten Jahr kritisierte der Gemeinderat die anhaltende Untätigkeit des Kantons deutlich; sie sei «staatspolitisch mindestens fraglich», sagte Marcel Lotter, Gemeindeammann von Malters, im Juli 2023 gegenüber den Medien. Es sei «unverständlich, dass ein Prozess, der nun seit 2014 läuft und für dessen Umsetzung seit Juni 2020 alle rechtlich notwendigen Unterlagen vorliegen, durch eine Motion im Jahr 2023 gestoppt wird.»

 

Das in der Bundesverfassung verankerte Beschleunigungsgebot verlangt, dass Verwaltungsinstanzen über eine Sache innert angemessener Frist entscheiden. Davon ist das Baudepartement des Kantons Luzern im Fall Malters weit entfernt. Zudem zeigt auch ein vom Kanton zur Tempo-30-Frage in Auftrag gegebene Rechtsgutachten, dass ein Verfahren zur Temporeduktion nicht «grundlos» aufgeschoben werden darf, falls doch mit der Erledigung zugewartet würde, müsste das Verfahren allerdings formal sistiert werden (mit der Möglichkeit der Parteien, Rechtsmittel zu ergreifen). Auch diese Vorgaben hält der Kanton Luzern nicht ein.

«Heute ist es ein grosses Anliegen, Fristen für Verfahren zu verkürzen», sagt Michael Töngi, Präsident VCS Luzern. «Umso ärgerlicher ist die Verweigerungshaltung des Regierungsrates gegenüber dem Lärmschutzprojekt in Malters. Zehn Jahre Verzögerung sind unverzeihlich lang.»  

In Malters ist der Unmut über die Untätigkeit der Regierung gross. «Dass ein Kanton so lange brauchen kann für eine Bewilligung der Reduktion auf Tempo 30, können die Leute beim besten Willen nicht mehr verstehen», sagt die Malterser Kantonsrätin und Co-Präsidentin der kantonalen GLP, Riccarda Schaller. «Da fühlt man sich als Gemeinde nicht ernst genommen.»

Im offenen Brief fordern der VCS Luzern und die VertreterInnen aus Malters vom zuständigen Regierungsrat Fabian Peter und dem Kantonsingenieur Gregor Schwegler eine Antwort zum weiteren Vorgehen bis am 8. Oktober 2024 – genau zehn Jahre nach der öffentlichen Auflage des ersten Lärmschutzprojekts in Malters.

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